NERO BLUES BAND
 

                                       Links


 


 

 



Diese Website enthält evtl. Hyperlinks zu anderen Seiten. Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht zu Hamburg (Aktenzeichen: 313 O 85 / 98) entschieden, dass man sich durch die Verwendung von Hyperlinks ggf. für Inhalte der gelinkten Seiten mit zu verantworten hat. Dies kann jedoch, laut dem LG, durch eine ausdrückliche Distanzierung von den gelinkten Seiten verhindert werden. Wir prüfen die gelinkten Seiten sorgfältig. Webseiten unterliegen jedoch einem ständigen Wandel. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, alle Links und die dahinter liegenden Seiten ständig zu prüfen. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, die gegen geltendes Recht, Anstand, Sitte oder Moral verstoßen. Die Verantwortung für die Inhalte der Seiten, in Bild, Ton und Schrift, liegt ausschließlich beim Autor der Seite. Wir haben keinen Einfluss auf die Inhalte der gelinkten Seiten! Wenn eine Seite mit Inhalten, die den oben genannte Bestimmungen widersprechen, uns zur Kenntnis gelangt, angezeigt oder gemeldet wird, entfernen wir sofort diese oder einen Link darauf. Die hier genannte Erklärung gilt für alle Seiten unserer Website. Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung: 1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Der Versuch ist strafbar. sowie Par. 303b StGB Computersabotage: 1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Be- hörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er a. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder b. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Der Versuch ist strafbar. Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.